Rechtspsychologische Praxis Katscher
Platz für Ihren Slogan

Qualitätssicherung


Neben den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2. Auflage, 2019) liegen meiner Arbeit die „Qualitätsstandards für Psychologische Gutachten“ (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen 2017) zugrunde. Hierbei orientiert sich meine Arbeit an folgende Kriterien:

  • Entscheidungsorientiertes und hypothesengeleitetes Vorgehen        
  • Wissenschaftliche Fundierung der angewandten Methode
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung für alle Beteiligte
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwandes (im Hinblick auf Zeit, Belastung und Kosten)

Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen (Fachtagungen, Kongresse, Seminare), Literaturrecherchen sowie der kollegiale Austausch (Intervisionen) stellen für mich eine Selbstverständlichkeit dar.


Ablauf

Im Folgenden möchten ich Ihnen den üblichen Ablauf einer Begutachtung vorstellen. Abweichungen von diesem Vorgehen sind dem jeweiligen Einzelfall geschuldet:

  • Aktenstudium und Ableitung der psychologischen Fragen sowie Erstellung eines Untersuchungsplans
  • Einzelgespräche mit den Eltern und ggf. Durchführung von Testverfahren mit den Eltern
  • Verhaltensbeobachtung der Eltern-Kind-Interaktionen (in der Praxis oder vor Ort bei den Eltern)
  • Exploration des Kindes anhand einer multidimensionalen Diagnostik (z.B. Testverfahren, Interviews, spielbasierte Befragung)
  • Informatorische Gespräche mit Drittpersonen (mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Begutachtung auf Freiwilligkeit beruht.