Rechtspsychologische Praxis Katscher
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Leistungen


Als qualifizierte Sachverständige erstelle ich für Familiengerichte wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und allgemein verständliche Sachverständigengutachten. Diese orientieren sich am Einzelfall unter Berücksichtigung des aktuellen Fachwissens aus Bereichen der psychologischen Diagnostik, der Familienpsychologie sowie des Kindschaftsrechts. Hierzu zählen insbesondere:


  • Fragestellungen zum Lebensmittelpunkt
  • Fragestellungen zu Umgangsregelungen
  • Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit (ggf. Herausnahme/Rückführung von Kindern)
  • Fragestellungen zu Unterbringungen mit Freiheitsentziehung für Kinder (§ 1631 b).


Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte.



Die Bearbeitungszeit eines Gutachtenauftrags liegt bei ca. 3 bis 4 Monaten, die Kooperation der Beteiligten vorausgesetzt. Hierbei setzt sich die Bearbeitungszeit aus dem Aktenstudium, der Vorbereitung, der Terminvereinbarungen, der Durchführung der Untersuchungen, der Auswertung und der Verschriftlichung des Gutachtens zusammen.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Auftragsauslastung sind Wartezeiten möglich, bis mit einer neuen Begutachtung begonnen werden kann. Auf Anfrage teile ich Ihnen gerne mit, mit welcher Bearbeitungsdauer im Einzelfall zu rechnen ist. Sofern es zu Verzögerungen im Ablauf kommen sollte, erfolgt unaufgefordert eine Sachstandsmitteilung mit entsprechender Begründung an das Gericht.